Aufgaben und Pflichten des Kongresses
Der Kongress hat gemäß Artikel 9 der Satzung folgende Aufgaben und Pflichten:
- Festlegung von zur Erreichung der EUROSAI-Ziele notwendigen Richtlinien;
- Annahme der Tätigkeitsberichte der übrigen EUROSAI-Organe;
- Entscheidung über Anträge eines oder mehrerer Mitglieder bzw. des Präsidiums;
- Bewilligung:
- des Haushalts der EUROSAI für den Zeitraum zwischen zwei ordentlichen Tagungen des Kongresses;
- der Mitgliedsbeiträge;
- der Haushaltsrechnung der EUROSAI.
- Einsetzung von Fachausschüssen und Arbeitsgruppen und Festlegung ihrer Zuständigkeiten;
- Wahl von vier Präsidiumsmitgliedern;
- Bestimmung des Gastgeberlandes des nächsten ordentlichen Kongresses;
- auf Antrag des Präsidiums oder eines Drittels der EUROSAI-Mitglieder Änderung der EUROSAI-Satzung durch eine mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden verabschiedete Kongressresolution, wobei der Änderungsvorschlag den Mitgliedern 30 Tage im Voraus zugehen sollte;
- Festlegung einer eigenen Geschäftsordnung sowie
- Bestellung der Rechnungsprüfer der EUROSAI.